Zentrales Anliegen des Bgld. Gemeindebundes ist stets die Interessensvertretung der burgenländischen Gemeinden gegenüber Land und Bund. Vor allem die Erhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie die Eindämmung der Aufgabenflut, welche durch die EU- Bundes- und Landesgesetzgebung verursacht werden, fordern eine konsequente Interessensvertretung durch unseren Verband.
Gemäß § 95 Bgld. Gemeindeordnung – die Gemeindeordnung ist im Burgenland ein Verfassungsgesetz – sind die Gemeindeinteressensvertretungen vor Erlassung von Gesetzen und Verordnungen, durch die allgemeine Gemeindeinteressen berührt werden, zu hören. Durch diese Bestimmung in der Gemeindeordnung wird es dem Gesetzes- und Verordnungsgeber verwehrt, die Gemeindeverbände vom Anhörungsrecht auszuschließen. Daneben ist der Gemeindebund auch in zahlreichen Ausschüssen und Beiräten des Landes als stimmberechtigtes Mitglied tätig. Durch die Mitwirkung des Gemeindebundes konnten immer wieder Belastungen, welche auf die Gemeinden durch Maßnahmen des Landes zugekommen wären, abgewendet oder zumindest abgeschwächt werden. Des weiteren gelang es uns auch, durch die Mitwirkung in verschiedenenArbeitsgruppen, die aufgrund besonderer Probleme in einzelnen Bereichen der Landesvollziehung eingerichtet wurden, wertvolle und für die Gemeinden kostensparende Anregungen zu geben.