Die in Vorbereitung stehende Steuerreform des Bundes, die fehlende Absicherung der Grundsteuer und die ausständigen Mittel für die Bildung könnten die Einnahmenseite der Gemeinden schon bald massiv unter Druck bringen. Die Änderung des Sozialhilfegesetzes mit dem neuen Landes-Pflegekonzept, zu dem die Gemeinden 50 % dazuzahlen sollen, wird die ohnehin laufend steigenden Transferausgaben ans Land nochmals in die Höhe schnellen lassen. In Summe bedeuten weniger Einnahmen bei gleichzeitig stark steigenden Ausgaben, dass die für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt notwendigen Investitionen weiter sinken werden.
Die wirtschaftliche Situation der österreichischen Gemeinden wird vom Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrum KDZ so zusammengefasst: „STABILE GEMEINEFINANZEN.ABER WIE LANGE NOCH?“ Das Ergebnis jener Gemeinden, die sich schwer tun wird noch von den besser aufgestellten abgefangen. Die Verlagerung der Ausgabenströme von der Bautätigkeit Richtung Dienstleistung schreitet aber nach wie vor rasant voran. Denn die Gemeinden verfügen hier über äußerst dynamische Bereiche: Kinderbetreuung, Schulen, Pflege, Soziales und Gesundheit.
Die burgenländischen Gemeinden haben laut KDZ nach wie vor die niedrigsten Transferausgaben im Bundesländervergleich, was wegen der niedrigsten Einnahmen auch nachvollziehbar ist; die Steigerungsrate in den vergangenen 10 Jahren ist aber mit über 80 % am Höchsten. Auch das Argument der günstigsten Transferbilanz ist nur dann aufrechtzuerhalten, wenn man die Bedarfszuweisungen, die ja Gemeindegelder sind, als Mittel des Landes an die Gemeinden verbucht.
Allein die Sozialausgaben der burgenländischen Gemeinden sind von 2008 bis 2017 von € 26,2 Mio auf € 60,3 Mio gestiegen. Im gleichen Zeitraum stiegen aber die Ertragsanteile aus den Steuern von € 180,3 Mio auf „nur“ € 221,4 Mio. Als eine Folge dieser Entwicklung ist die Investitionsquote von ehemals € 140 Mio auf rund € 100 Mio gesunken.
Das nunmehr in Begutachtung stehende Sozialhilfegesetz, das entgegen der bisherigen Usancen mit dem Gemeindebund nicht vorab beraten wurde, sieht bei den finanziellen Auswirkungen zusätzlich ca. € 13 Mio für das neue Pflegekonzept mit Anstellung von Angehörigen und weitere € 4,27 Mio als Ausgleich für die Abschaffung des Pflegeregresses vor. Die weiteren Kostenpunkte „Förderung der Anschaffung von Assistenzhunden“ und „Freizeitassistenz“ sind noch gar nicht beziffert bzw. ist allgemein von „erheblichen Mehrkosten“ die Rede.
Angesichts dieser Vorgaben, verbunden mit der Verpflichtung der Gemeinden all diese Kosten mit 50 % mitzufinanzieren, muss die Frage gestellt werden, woher die Kommunen diese Mittel nehmen sollen. Wenn das Land nicht bereit ist, mit dem Gemeindebund als Vertreter von 83 Gemeinden zu sprechen, bleibt nur mehr die Auslösung des Konsultationsmechanismus. Dieser sieht verpflichtende Verhandlungen der Gebietskörperschaften vor, wenn die finanzielle Stabilität eines „Partners“ durch einseitige Maßnahmen über Gebühr belastet wird.
Die rasche Aufnahme von Verhandlungen machen auch die Pläne betreffend Gratiskindergarten notwendig. Hier kommt noch die Problematik dazu, dass die Gemeinden die zu versteuernden Einnahmen brauchen, um die Vorsteuerabzugsberechtigung für Investitionen nicht zu verlieren.
Mit dem Glücksfall des Vorjahrs, als der damalige Finanzminister Löger die nicht ausgeschöpften Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm KIP über den vom FAG 2017 neu geschaffenen Strukturfonds auszahlte, und somit 120 burgenländischen Gemeinden € 3,5 Mio quasi als Weihnachtsgeschenk zuflossen, ist nicht mehr zu rechnen. Es bleiben daher die Herausforderungen auf der Ebene von Land und Gemeinden zu lösen.
Schlussendlich darf am Ende des Tages nicht eine derartige Belastung bei den burgenländischen Gemeinden verbleiben, dass die Gemeinden, auf Kosten ihrer Bevölkerung, die Gebühren erhöhen müssten. Denn solche Empfehlungen spricht die Gemeindeabteilung des Landes schon jetzt an Gemeinden aus, deren finanzielle Spielräume sehr eingeschränkt sind.