Topaktuelle Kommentierung der Bgld GemO

„Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung ist trotz der dazugekommenen europäischen Verwaltungseinheit nach wie vor sehr hoch. Sie gibt den Bürgern die meisten Möglichkeiten der Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess. Durch die unmittelbare Nähe und direkte Beziehung zu den Herausforderungen auf kommunaler Ebene wird diese Autonomie auch gelebt. Rechtlich wird diese Eigenständigkeit durch die Verfassungsbestimmungen des Bundes und Landes umsetzbar; und hier vor allem durch die Burgenländische Gemeindeordnung“, erläutert der Gemeindebundpräsident.

Der Burgenländische Gemeindebund als Anwalt und Stütze der Gemeinden

Neben vielen Aufgaben bei der Interessensvertretung sieht der Burgenländische Gemeindebund als einen Schwerpunkt der Tätigkeit, die juristische Hilfestellung für die Gemeinden. „In diesem Sinne soll auch dieser Kommentar den Gemeindemandataren, den Bediensteten in der Verwaltung und allen Interessierten wertvolle Dienste leisten, indem auf jene Fragen Antworten gegeben werden, die sich bei der praktischen Anwendung des Gesetzes ergeben“, betont Radakovits.

Die Verlagsleiterin des Verlag Österreich, MMag. Barbara Raimann,

freut sich über die erneute Zusammenarbeit. „Der Kommentar ist nicht nur eine große Arbeitshilfe für die Gemeinderäte und andere Interessierte im Burgenland, die erste Auflage wurde auch in ganz Österreich verkauft und geschätzt.“

Dr. Wolfgang Fasching und Dr. Paul Weikovics über „ihr“ Werk

Die Dynamik der Veränderungen in politischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht hat es in den letzten Jahren und Jahrzehnten erforderlich gemacht, das Organisationsrecht der Gemeinden laufend den aktuellen Erfordernissen anzupassen.

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage dieses Kommentars hat der Burgenländische Landtag drei zum Teil umfangreiche Änderungen der Burgenländischen Gemeinde-ordnung 2003 beschlossen. Mit den Novellen 2013 und 2014 wurde das Gesetz an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 angepasst und dabei insbesondere das außer-ordentliche Rechtsmittel der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde abgeschafft. Die am 2. Oktober 2017 in Kraft getretene Novelle 2016 bringt unter anderem die Einrichtung des vertretungsbefugten Gemeinderats-Ersatzmitglieds, umfassende Neuerungen der Geschäftsordnungsbestimmungen sowie Änderungen und Ergänzungen haushalts- und aufsichtsrechtlicher Bestimmungen.

Diese umfänglichen Gesetzesänderungen zu kommentieren, bot die Gelegenheit, das Buch mit der seit der ersten Auflage vorliegenden neuen Rechtsprechung und Literatur zu aktualisieren.

Insgesamt enthält der Kommentartext zahlreiche Hinweise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung und weiterführende Literatur. Ein Anhang mit weiteren wichtigen Normtexten sowie ein Überblick über historische und aktuelle Entwicklungen des Gemeinderechts ergänzen das Werk.

Das Werk richtet sich in erster Linie an Gemeindefunktionärinnen und –funktionäre, an Bürgermeister und Gemeinderäte, aber auch an die Bediensteten der Gemeindeverwaltung und der Aufsichtsbehörden; es soll ihnen ein täglicher Begleiter bei der Bewältigung ihrer anspruchsvollen Aufgaben sein. Darüber hinaus mag der Kommentar auch den Vertretern sonstiger Rechtsberufe sowie allen am burgenländischen Gemeinderecht Interessierten als Nachschlagewerk dienen.

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