Informationsveranstaltung zu den gesetzlichen Neuerungen auf Gemeindeebene

In der vergangenen Woche wurden zwei Informationsveranstaltungen zum Thema „Gesetzliche Neuerungen auf Gemeindeebene“ abgehalten. Dabei konnten in Oberwart und Donnerskirchen über 130 Bürgermeister, Vizebürgermeister, Amtsleiter und Gemeindemandatare begrüßt werden. „Die Schulung der Gemeindefunktionäre ist eine der wichtigsten Aufgaben des Gemeindebundes und es freut mich, dass so viele Kolleginnen und Kollegen unserer Einladung gefolgt sind“, sagt Präsident Leo Radakovits.

 

„Mit 01.01.2015 sind im Wirkungsbereich der burgenländischen Gemeinden zwei Landesgesetze, das Gemeindebedienstetengesetz 2014, das Tourismusgesetz 2014 sowie die Gemeindehaushaltsordnung 2015, in Kraft getreten. Präsident Leo Radakovits und OAR Paul Mayerhofer, zwei ausgewiesene Experten auf diesen Gebieten, konnten den Teilnehmern nicht nur den theoretischen Hintergrund sondern auch Beispiele aus der Praxis näherbringen“, erklärt Landesgeschäftsführer Stefan Bubich.

Das Gemeindebedienstetengesetz 2014 erfüllt drei Ziele: Abschaffung der Pragmatisierung, Begründung eines neues Besoldungsrechts und eine Vollkodifizierung (=Verankerung sämtlicher Bestimmungen in einem Gesetz).

Durch das Tourismusgesetz 2014 wurden die Rahmenbedingungen für den Tourismus im Burgenland umfassend geändert. Unter anderem wurden die Kriterien für die Gründung von Tourismusverbänden neu definiert. Auch der Mittelfluss zwischen Land-Tourismusverband-Gemeinde wurde neu geregelt.

Mit der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Oktober 2014 über die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinden der Freistädte Eisenstadt und Rust und der Gemeindeverbände wurde die niemals novellierte Gemeindehaushaltsordnung 1966 außer Kraft gesetzt. Die Gemeindehaushaltsordnung 2015 wurde an die Bestimmungen der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 sowie an die Voranschlags- Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV) angepasst.

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