Landesvorstandsklausur des Bgld. Gemeindebundes in Gols

Der Burgenländische Gemeindebund ist die starke Interessensvertretung der burgenländischen Gemeinden und somit die Vertretung der mehr als 280.000 Burgenländerinnen und Burgenländer. „Die Aufgaben sind in den letzten Jahren immer mehr und vor allem kostspieliger geworden. Um diese Herausforderungen auch in den nächsten Jahren zu bewerkstelligen, hat sich der Landesvorstand zu einer zweitägigen Klausursitzung zurückgezogen, in der die im Moment wichtigsten Themen wie der anstehende Finanzausgleich, eine etwaige Kompetenzreform und viele andere kommunale Themen besprochen wurden“, erklärt Präsident Leo Radakovits.


Ab 2017 soll es einen neuen Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geben, die Verhandlungen dazu starten im März 2015. Eine der größten Herausforderungen wird es sein, strukturschwachen Gemeinden ein finanzielles Überleben zu gewährleisten. „Hierbei wird von Seiten des Burgenländischen Gemeindebundes ein Ausgleichfonds gefordert, der eine gezielte Unterstützung finanzschwacher Gemeinden ermöglicht. Gleichzeitig ist eine gerechte Verteilung der Mittel durch eine Aufgabenorientierung, die die Bedeutung des ländlichen Raums wiederspiegelt, sicherzustellen. Auch die Abgeltung von „Fleißaufgaben“ (Schülerbetreuung, Gesundheitsaufgaben, Eisenbahnkreuzungen usw.) muss ein Thema der anstehenden FAG-Verhandlungen sein“, fordert Leo Radakovits.

„Wenn keine Aufgabenreform mit Festlegung klarer Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden stattfindet, bringen auch Zusammenlegungen von Kommunen keine Einsparungen. Im Gegenteil, aus Beispielen anderer Länder ist ersichtlich, dass sich der Verwaltungsaufwand pro Kopf der Einwohner durch Einrichtung zusätzlicher Organisationseinheiten in den Zentralen noch erhöht hat; mit dem zusätzlichen negativen Effekt, dass die Qualität für den Bürger durch den Verlust der räumlichen Nähe sinkt. Sinnvoll sind daher Kooperationen.

Hier bleibt die Entscheidungsgewalt direkt beim Bürger und durch die bessere Auslastung steigt trotzdem die Effizienz. Die interkommunale Zusammenarbeit gilt es vor allem durch Förderanreize noch auszubauen“, betont Leo Radakovits.

 Interkommunale Zusammenarbeit noch mehr nutzen

Den Gemeinden würden einerseits immer mehr Aufgaben übertragen, andererseits würde der finanzielle Spielraum der Kommunen immer kleiner. Neben einer „unbedingt notwendigen“ Reform des Finanzausgleichs sei es ein Gebot der Stunde, das Gemeinden enger zusammenarbeiten, sagt Gemeindereferent Landeshauptmann-Stv. Franz Steindl.

„Interkommunale Zusammenarbeit ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Gemeinden und des ländlichen Raumes. Bestimmte Aufgaben und Projekte können ganz einfach besser und effizienter gemeinsam bewältigen werden. Ziel ist eine Kostenoptimierung bei gleichzeitig höchstmöglichen Nutzungseffekten. Die Kooperationsprojekte sollen zu einer Optimierung von Verwaltungskosten und damit zur Entlastung der Steuerzahler beitragen. Gleichzeitig können das Wissen und die Erfahrungen mehrerer Akteure für die Realisierung von Projekten genutzt werden“, so Steindl.

Die Kooperation im Bereich Kinderbetreuung funktioniere beispielsweise im Burgenland sehr gut – es gibt eine Reihe von gemeindeübergreifenden Kinderkrippen. Es gibt aber noch viele andere Möglichkeiten von Kooperationen, z. B. bei der Schaffung gemeinsamer Wirtschaftsparks und Freizeitanlagen, bei der Nutzung von Infrastruktur, Winterdienst, Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Dienste und im Beschaffungswesen.

Das EU-Projekt „Gemeindenetzwerke im Nordburgenland“ ist in diesem Zusammenhang eine Erfolgsgeschichte. Bereits 17 Gemeinden des Nordburgenlands nützen das Projekt und sparen durch Kooperationen Geld. Aktuell kooperieren die Gemeinden Leithaprodersdorf und Wimpassing, die durch eine gemeinsame Ausschreibung 220.000,- Euro sparen.

 In diesem Zusammenhang kritisiert Steindl die streng gefasste Umsatzsteuerregelung für Gemeindekooperationen. Demnach ist die Leistung einer Gemeinde für eine andere umsatzsteuerpflichtig. Steindl fordert Ausnahmeregelungen für Gemeindekooperationen, damit interkommunale Kooperation nicht durch umsatzsteuerliche Regelungen behindert wird.

Steuerdiskussion muss offen geführt werden

Punkto Steuern muss auch gesagt werden, dass der von einigen Experten vorgeschlagenen und nun in Diskussion stehenden Variante mit der saftigen Erhöhung der Grundsteuer durch die Gemeinden und gleichzeitiger Ablieferung dieser an den Bund eine dezidierte Absage erteilt werden muss. „Die Grundsteuer ist und bleibt eine gemeindeeigene Steuer“, stellt Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer klar.

„Es kann nicht sein, dass ständig über eine Steuerreform diskutiert wird, ohne dass alle betroffenen Gebietskörperschaften mit am Tisch sitzen. Wer glaubt, dass er über eine höhere Grundsteuer das Bundesbudget sanieren kann, der irrt sich. Es ist richtig, dass wir hier eine neue Regelung brauchen, vor allem aber deshalb, weil die Höchstgerichte die Grundsteuer in der derzeitigen Form verfassungsrechtlich bedenklich finden“, so Mödlhammer weiter.

Insgesamt tritt auch Mödlhammer für einen reformierten Finanzausgleich ein. „Wir werden weiter darauf hinarbeiten, dass endlich jede/r Bürger/in gleich viel wert ist und die Ballungsräume bei der Zuteilung der Finanzmittel nicht weiterhin bevorzugt werden. Das ist nicht gerecht. Selbst wenn die Ballungsräume mehr Aufgaben erfüllen als kleinere Gemeinden: Sie haben ja auch höhere Steuereinnahmen, weil die Arbeitsplätze auch in den Ballungsräumen sind. Auch ein Ausgleichsfonds für besonders finanz- und strukturschwache Gemeinden ist ein wichtiges Anliegen“, so Mödlhammer. „Das ist wichtig, damit uns die ländlichen Räume nicht völlig ausdünnen. Die Menschen, die dort leben, haben ein Anrecht auf eine halbwegs intakte Infrastruktur und entsprechende Rahmenbedingungen.“

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