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Burgenländischer Gemeindebund
Kommunalpolitische Vereinigung der ÖVP

  • Gesetzliche Grundlage : Gemäß § 95 Burgenländische Gemeindeordnung sind die Gemeindeinteressensvertretungen vor Erlassung von Gesetzen und Verordnungen, durch die allgemeine Gemeindeinteressen berührt werden, zu hören.
  • Der Burgenländische Gemeindebund verfolgt insbesondere das Ziel, den KommunalpolitikerInnen Leitlinien und Hilfestellungen für die praktische Arbeit in den Gemeinden im Geiste christlich-demokratischer Politik und im Geiste des Salzburger Programms, des Föderalismus, der Aufgabenteilung und der gemeindlichen Selbstverwaltung zu geben.
  • Mittel zur Erreichung des Verbandszweckes:
    • Vertretung kommunalpolitischer Interessen bei Landes- und Bundesdienstellen.
    • Wahrung der Interessen der Mitgliedsgemeinden bei Erlassung von Gesetzen und Verordnungen, sowie Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG, durch die allgemeine Gemeindeinteressen berührt werden.
    • Mitwirkung in allen burgenländischen Einrichtungen, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, soweit durch ihren Tätigkeitsbereich Interessen der Gemeinden berührt werden.
  • Durchführung von Schulungen
  • Durchführung von Exkursionen
  • Pflege von Kontakten und Zusammenarbeit auf kommunalpolitischer Arbeit mit ähnlichen Organisationen
Vertreter unseres Verbandes sind in folgenden Organisationen tätig:
auf Bundesebene: auf Landesebene:
Tourismusausschuss Sozialbeirat
Europaausschuss Steuerungsgruppe
Finanzausschuss Lenkungsausschuss
Gesundheit/Sozialausschuss Disziplinarkommission
Rechtsausschuss Europaausschuss
Raumordnung/Strukturausschuss Abfallwirtschaftsbeirat
Umweltausschuss Elektrizitätsbeirat
Lenkungsausschuss Koordinationskomitee
  Raumplanungsbeirat
  Rettungsbeirat
  Krankenanstalten-Finanzierungsfonds
  Musikschulbeirat
  Grundverkehrskommission
  Österr. Zivilschutzverband
  Fachbeirat ÖZV
  Tourismuskonferenz
  Verein „Unser Dorf“
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