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Burgenländischer Gemeindebund Kommunalpolitische Vereinigung der ÖVP
- Gesetzliche Grundlage : Gemäß § 95 Burgenländische Gemeindeordnung sind die Gemeindeinteressensvertretungen vor Erlassung von Gesetzen und Verordnungen, durch die allgemeine Gemeindeinteressen berührt werden, zu hören.
- Der Burgenländische Gemeindebund verfolgt insbesondere das Ziel, den KommunalpolitikerInnen Leitlinien und Hilfestellungen für die praktische Arbeit in den Gemeinden im Geiste christlich-demokratischer Politik und im Geiste des Salzburger Programms, des Föderalismus, der Aufgabenteilung und der gemeindlichen Selbstverwaltung zu geben.
- Mittel zur Erreichung des Verbandszweckes:
- Vertretung kommunalpolitischer Interessen bei Landes- und Bundesdienstellen.
- Wahrung der Interessen der Mitgliedsgemeinden bei Erlassung von Gesetzen und Verordnungen, sowie Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG, durch die allgemeine Gemeindeinteressen berührt werden.
- Mitwirkung in allen burgenländischen Einrichtungen, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, soweit durch ihren Tätigkeitsbereich Interessen der Gemeinden berührt werden.
- Durchführung von Schulungen
- Durchführung von Exkursionen
- Pflege von Kontakten und Zusammenarbeit auf kommunalpolitischer Arbeit mit ähnlichen Organisationen
Vertreter unseres Verbandes sind in folgenden Organisationen tätig:
| auf Bundesebene: |
auf Landesebene: |
| Tourismusausschuss |
Sozialbeirat |
| Europaausschuss |
Steuerungsgruppe |
| Finanzausschuss |
Lenkungsausschuss |
| Gesundheit/Sozialausschuss |
Disziplinarkommission |
| Rechtsausschuss |
Europaausschuss |
| Raumordnung/Strukturausschuss |
Abfallwirtschaftsbeirat |
| Umweltausschuss |
Elektrizitätsbeirat |
| Lenkungsausschuss |
Koordinationskomitee |
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Raumplanungsbeirat |
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Rettungsbeirat |
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Krankenanstalten-Finanzierungsfonds |
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Musikschulbeirat |
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Grundverkehrskommission |
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Österr. Zivilschutzverband |
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Fachbeirat ÖZV |
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Tourismuskonferenz |
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Verein „Unser Dorf“ |
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